Gesetze und gesetzliche Entwicklungen
im Bereich Eingliederungshilfe und WfbM


Die Inklusionsdiskussion übersieht bisweilen, dass wir in Deutschland bereits heute eine sehr weitreichende Gesetzgebung zu Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben von Menschen mit Behinderungen haben. Herausragend ist dabei nach unserer Auffassung die Gesetzesgrundlage der WfbM, die nicht nur das generelle Recht auf einen Arbeitsplatz für Menschen mit Behinderung garantiert (das im Übrigen Menschen ohne eine Behinderung nicht haben!) sondern das es ermöglicht, einen zu ihm passenden Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Zuge von Sparpolitik oder Verwaltungsrestriktionen wird nicht selten versucht, dieses Recht in Frage zu stellen. Dieses und anderes sind die Themen unseres Seminars. Wir wollen den Teilnehmern Geist und Inhalt der Sozialgesetze im Bereich der WfbM vermitteln, damit sie ihre Spielräume kennen und gestalten können. Weiterhin gehen wir auf aktuelle Gesetzesinitiativen ein – vor allem das anstehende „Bundesleistungsgesetz“ -, damit man sich auf bevorstehende Änderungen rechtzeitig einstellen kann.

Es werden u.a. die folgenden Themen und Gesetze behandelt:

Rechtsgrundlagen der WfbM

  • BTHG
  • SGB 9
  • BSHG
  • Werkstättenverordnung
  • AFG
  • Pflegegesetz

Gesetze für die Arbeit mit seelisch Kranken/Behinderten

  • PsychkG
  • Betreuungsgesetz
  • Arbeitsrecht

Die Teilnehmer können Beispiele und Fragen aus der Werkstattpraxis einbringen.

Referentin: Birgit Sülz, Rechtsanwältin
Termin: 18.-19.04.2024, 1. Tag 10 – 17 Uhr / 2. Tag 9 – 16 Uhr
Kosten: 290€