Sonderpädagogische Zusatzqualifikation (SPZ) für
GruppenleiterInnen zur geprüfte Fachkraft zur Arbeits-
und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen
gem. § 9 der Werkstättenverordnung
(für die Betreuung von Menschen mit geistiger und/oder seelischer Behinderung oder Störung)


Beginn: Jährlich im Frühjahr und im Herbst – Dauer: 3 Jahre

Die Weiterbildung gem. § 9 der Werkstättenverordnung orientiert sich an der Lehrgangsempfehlung des Sachverständigenkreises zur Umsetzung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“.

Aufgrund der Entwicklungen in den letzten Jahren kann man damit rechnen, dass sich innerhalb eines relativ kurzen Zeitraumes die Anzahl der „seelisch behinderten“ Beschäftigten sich der Anzahl der „geistig behinderten“ Beschäftigten nicht nur annähern wird, sondern diese übertreffen wird. Die oft gänzlich unterschiedlichen Anforderungen, die die Betreuung geistig behinderter Menschen und seelisch behinderter Menschen stellt, lassen es sinnvoll erscheinen, die sonderpädagogische Zusatzausbildung innerhalb einer Werkstatt auf die beiden großen Gruppen von Menschen mit Behinderungen auszurichten.

Trotz aller Schwierigkeiten hat die Integration behinderter Menschen in unserer Gesellschaft wesentliche Fortschritte gemacht, so dass wir heute vom „Merkmal Behinderung” und nicht mehr von der Behinderung als „Defekt” sprechen kön-nen. Damit ist der Weg dafür bereitet, dass der Gruppenleiter zur „Führungskraft” der behinderten Mitarbeiter wird, ähnlich wie der „Meister“ in einem Produkti-onsbetrieb. Das bedeutet, er braucht persönliche Führungsqualitäten und dement-sprechende Kenntnisse und Fertigkeiten.

Der Gruppenleiter hat für die Organisation WfbM zentrale Bedeutung: Er muss den Doppelauftrag der WfbM-1. die Herstellung marktfähiger Waren und Dienstleistungen sowie 2. die individuelle persönliche Betreuung, Förderung und Integration der Person mit einer Behinderung in den Produktionsprozess – verantwortlich umsetzen. Damit geht seine Aufgabe weit über die Aufgaben eines Meis-ters in der Produktion hinaus. Es ist das generelle Ziel der SPZ, Gruppenleiter für diese Aufgabe zu qualifizieren.

Die Arbeit mit seelisch behinderten Menschen verlangt vom Gruppenleiter über die beschriebenen Qualifikationsziele hinaus spezielle Kenntnisse und Verhaltensweisen, die man normalerweise im Alltagsleben nicht erwerben kann. Auch die in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen erworbenen Fertigkeiten reichen nicht aus. Arbeiten mit seelisch behinderten Menschen muss man – ähnlich wie ein Handwerk – gründlich mit Theorie und Praxis erlernen.

Während man mit geistig behinderten Menschen in der Regel „aus dem Bauch heraus“ arbeiten kann, muss die Arbeit mit den meisten seelisch Behinderten systematisch geplant werden; dies betrifft sowohl die Betreuung als auch den Pro-duktionsprozess. Dazu benötigt der Gruppenleiter Techniken, mit denen er die komplizierte Persönlichkeitsstruktur seiner behinderten Mitarbeiter verstehen und dieses Verständnis in der Gestaltung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitssituation umsetzen kann. Dasselbe gilt auch für geistig behinderte Menschen mit Persön-lichkeits- und Verhaltensstörungen.

Der Erwerb dieser Techniken kann nicht allein in den Seminaren einer Weiterbildung geschehen. Die dazu notwendige Erfahrung kann man nur in der praktischen Arbeit sammeln. Deshalb ist die Einbeziehung der persönlichen Arbeitserfahrungen zentraler Bestandteil der Ausbildung. Die Ausbildung ist so deshalb gestaltet, dass sie die praktische Betreuungsarbeit der Gruppenleiter kontinuierlich begleitet. Etwa die Hälfte der Ausbildung ist für die Darstellung und Besprechung der laufenden Arbeit reserviert. Von den TeilnehmerInnen wird erwartet, dass sie Infor-mationen über ihre Arbeit mit den behinderten Beschäftigten dokumentieren und mitbringen. Es werden Förder- und Betreuungsziele für alle von ihnen betreuten MitarbeiterInnen diskutiert und Maßnahmen zu deren Erreichung diskutiert und ggf. entwickelt.

Inhalte der Zusatzausbildung
Block A – Kernkompetenz zur Arbeit mit behinderten Menschen

Bereich 1: Persönlichkeitstheorie

Der Mensch ist ein historisches Wesen, er entwickelt seine Persönlichkeit und seine Individualität auf dem Hintergrund der Erfahrungen seiner Vorgenerationen. In der Vermittlung dieser Erfahrungen spielt die Ursprungsfamilie eine zentrale Rolle.
In diesem Fortbildungsteil wird die Systematik der Übergabe und Übernahme von Erfahrungen und Lebensweisen im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung vermittelt. Es wird dargestellt, wie aus der Wechselwirkung historischer Vorgaben und aktueller Anforderungen der Umwelt die einzigartige Person, die persönliche Identität, entsteht.

An den Experten (Gruppenleiter) stellt das Kennenlernen von Persönlichkei-ten und deren Familien besondere Anforderungen: Er muss spezifische Verhaltensweisen innerhalb eines historisch-sozialen Kontextes verstehen und beschreiben können. Dazu benötigt er sowohl historische Kenntnisse als auch Kenntnisse über das Alltagsleben im jeweiligen Zeitraum. Es wir vermittelt, wie er sich diese Kenntnisse mit Unterstützung der betreuten Person erarbeiten kann.

Bereich 2: Geistige Behinderung

Grundlagen der Betreuungsplanung bei geistig behinderten Menschen:

  • Erscheinungsformen und Ursachen geistiger Behinderungen
  • Das Verhältnis von geistiger Behinderung und Persönlichkeit
  • Unterschiedliche Arten geistiger Behinderung im Betreuungsprozess
  • Entwicklungsmöglichkeiten der Persönlichkeit des geistig behinderten Menschen
  • Persönliche Ressourcen erfassen und beschreiben
  • Grenzen der Leistungs- und Entwicklungsfähigkeit
  • Die Bedeutung der Herkunftsfamilie für die Förderung und Integration
  • Zusammenarbeit mit geistig behinderten Menschen
  • Die persönlichen Anforderungen an die Betreuungsperson
  • Die Bedeutung einer emotionalen Anbindung
  • Die besondere Bedeutung der Ursprungsfamilie bei geistiger Behinderung

Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen bei geistig behinderten Menschen:

  • Ursachen für Krisen und Verhaltensstörungen
  • Verhalten im Krisenfall
  • Krisen durch richtige Betreuung vermeiden
  • Umgang mit Aggressionen
  • Psychopharmaka bei geistig behinderten Menschen
  • Was kann die Psychiatrie machen (und was nicht)?

Bereich 3: Seelische Krankheiten und Behinderungen

1. Grundbegriffe seelischer Behinderung

  • Begriffe und Erscheinungsformen seelischer Krankheiten
  • Das Verhältnis von seelischer Krankheit und Persönlichkeit
  • Unterscheidung seelisch behindert und geistig behindert
  • Unterschiedliche Arten seelischer Behinderung im Arbeitsprozess
  • Medikamente und Arbeit bei chronisch seelisch Kranken
  • Welche Bedeutung hat Arbeit für den Menschen?
  • Was ist der Unterschied von Arbeit und Betreuung?

2. Systemische Theorie seelischer Krankheiten

Das dialektisch-systemische Entwicklungsmodell ermöglicht, ein neues Kategoriensystem seelischer Störungen aufzustellen. Diese Kategorien führen zu direkten Interventionsstrategien, die es einem Experten er-möglichen, zielorientiert und rationell mit dem Klienten zusammen zu arbeiten.

Es werden die folgenden Themenbereiche behandelt:

  • Bindungsstörungen
  • Die Bedeutung von Strukturen und identifizierenden Inhalten bei Problemen in der Persönlichkeitsentwicklung
  • Das Fehlen einer identifizierenden Person (Vater oder Mutter) in der Entwicklung der Person
  • Die Verarbeitung von Doppelungen bei Identifikationspersonen (2. Vater oder 2. Mutter) für die Persönlichkeitsentwicklung
  • „Historische Entwurzelung“
  • „Kulturelle Entwurzelung“

3. Das psychiatrische Krankheitsmodell

  • Erscheinungsbilder und Verläufe seelischer Krankheiten
    • Neurosen
    • Psychosen
    • Persönlichkeitsstörungen
  • Spezielle Medikamentenkunde
  • Einrichtungen der Psychiatrie

4. Psychosen

  • Erscheinungsformen von Psychosen
  • Systemisches Persönlichkeitsmodell
  • Die Struktur einer psychotischen Persönlichkeit
  • Die Struktur eines Familiensystems, in dem eine Psychose auftritt
  • Das „2-Welten-Modell“ in der Arbeit mit Psychosen

5. Spezielle Störungsbilder:

  • Sucht, Aggression, Depression, Suizidalität

Bereich 4: Techniken der Betreuung

1. Systemische Gesprächsführung – Systemisches Interview

Interviewtechniken werden erlernt und eingeübt. Dabei werden zwei Haupt-stränge verfolgt:

  1. Den Interview- bzw. Gesprächspartner so zu motivieren, dass er moti-viert, interessiert und aktiv am Gespräch teilnimmt
  2. Das Gespräch so zu führen, dass der Interviewer den Überblick behält und die gewonnenen Informationen bearbeiten und verwerten kann.

Das Interview soll die verfügbaren persönlichen Ressourcen des Interviewten (bzw. des Betreuten) erforschen und ihn motivieren, Informationslücken durch persönliches Weiterforschen zu schließen.

Die folgenden thematischen Stichpunkte werden bearbeitet:

  • Ressourcenorientiert fragen
  • Defektorientiertes Denken, Fragen und Bewerten vermeiden
  • Die Kunst, einfache Fragen zu stellen
  • Verknüpfung von Informationen zu einer Struktur
  • Fragen zur Lebensgeschichte
  • Krisenbeschreibung
  • Fragen zur Ursprungsfamilie
  • Das Genogramm als Orientierung und Hilfsmittel
  • Familiengeschichte und aktuelle Ressourcen in Verbindung setzen
  • Dem Interviewpartner die Hypothesenbildung und das Vorgehen er-klären
  • Blockaden überwinden
  • Mit dem Interviewpartner Strategien zur Weiterforschung entwickeln
  • Typische Fehler im Interview

2. Informationsverarbeitung und Hypothesenbildung

Wir behandeln die Verarbeitung aus Beobachtung, Gespräch und Dokumenten gewonnener Informationen zu einer Systemhypothese über die einzelne Person und über ihr Familiensystem. In dem Seminar wird dargestellt, dass Daten nur dann zu Informationen werden, wenn es gelingt, sie in einen Systemzusammenhang zu stellen. Es sollen nicht Datenberge angehäuft werden, sondern Informationen sollen systematisch und theorie- bzw. hypothesengestützt gewonnen werden.

Folgende Bereiche werden in dem Seminar bearbeitet:

  • Informationen verknüpfen und zu einer Systemhypothese verarbeiten
  • Aus der Systemhypothese neue Fragestellungen entwickeln
  • Die Systemhypothese überprüfen
  • Aus Beobachtungen, Lebenslauf und Symptomgeschichte Hypo-thesen zum Ursprungssystem entwickeln
  • Informationen über das Ursprungssystem auf die Beschreibung der Persönlichkeit zurückkoppeln
  • Systemstrukturen mit dem Genogramm darstellen und überprüfen
  • Inhalte und Strukturen bei der Hypothesenbildung trennen und aufeinander beziehen
  • Erfahrungen aus anderen Systemen in die Hypothesenbildung ein-beziehen
  • Standardhypothesen bei spezifischen Symptomen oder Merkmalen

Die Inhalte sollen anhand von Fallunterlagen entwickelt werden, die von den Teilnehmern eingebracht werden.

3. Betreuung und Arbeit planen

  • Aufbau einer WfbM
  • Anforderungen an die Arbeitsorganisation in der WfbM
  • Anforderungen an den Arbeitsablauf in der Gruppe
  • Seelisch und geistig behinderte Menschen – getrennt oder zusammen betreuen?
  • Welche Informationen über den behinderten Mitarbeiter braucht der Gruppenleiter?
  • Informationsauswertung und Zielsetzung in Arbeit und Betreuung
  • Schritte zur Zielerreichung planen
  • Zusammenarbeit mit dem begleitenden Dienst
  • Zusammenarbeit mit Ärzten und externen Betreuern

4. Krisenplanung

  • Krisenauslöser bei behinderten Menschen
  • Wie kann man eine Krise erkennen?
  • Reaktionsmöglichkeiten für den Gruppenleiter in einer Krisensituation
  • Langfristige Planung zur Verhinderung von Krisen – Planungsschritte
  • Umgang mit Aggressionen
  • Formulare für die Krisenplanung

5. Supervision (praktische Fallarbeit)

Die Supervision ist das Kernstück der praktischen Ausbildung. In der Supervision werden die Arbeitserfahrungen analysiert und das persönliche Verhalten im Umgang mit den behinderten Mitarbeitern entwickelt. In der Supervision wird auf jede/n TeilnehmerIn individuell eingegangen, so dass er/sie seinen/ihren eigenen Stil als GruppenleiterIn entwickeln kann. Einzelne Fälle können in die Supervision eingebracht und beratend begleitet werden. In der Supervision wird die schriftliche Ausarbeitung der Fälle für die Ab-schlussarbeit begleitet.

Block B – Die Organisation „Werkstatt für behinderte Menschen“

1. Die Aufgabe der Werkstatt für behinderte Menschen

  • Geschichte der WfbM
    • Entstehung und Geschichte der WfbM in Deutschland (West und Ost) nach dem Kriege
    • Die Rolle der Initiative Betroffener (Behinderter und deren Fami-lien) gestern und heute
    • Die besondere Geschichte der Behandlung geistig und seelisch be-hinderter Menschen in Deutschland in diesem Jahrhundert
  • Der Auftrag der Gesellschaft an die WfbM
    • Das Recht auf Arbeit des behinderten Menschen
    • Betreuung und Produktion als Doppelauftrag
  • Der Auftrag der Betroffenen an die WfbM
  • Die WfbM als Produktions- und Dienstleistungsbetrieb am Markt

2. Recht und Gesetz

  • Rechtsgrundlagen der WfbM
    • BTHG und SGB 9
    • BSHG
    • Werkstättenverordnung
    • AFG
    • Pflegegesetz
  • Gesetze für die Arbeit mit seelisch kranken/behinderten Menschen
    • PsychkG
    • Betreuungsgesetz
  • Arbeitsrecht

3. Organisationsaufbau und Qualitätsmanagement in der WfbM

  • Innerer Organisationsaufbau
    • Die Rolle und Aufgabe des Gruppenleiters
    • Spezialaufgaben in der Werkstatt
    • Zusammenarbeit von Gruppen, sozialem Dienst, Verwaltung
    • Werkstattleitung
  • Außenorganisation
    • Trägerschaft
    • Finanzierung der WfbM
    • Wettbewerb mit anderen Anbietern

4. Ablauforganisation

  • Von der Idee bis zum Verkauf einer Ware oder Dienstleistung
  • Marktbeobachtung
  • Marketing und Werbung
  • Produktentwicklung
  • Auftragsbeschaffung
  • Produktion
  • Auslieferung
  • Verbindung von Produktions- und Betreuungsauftrag
Prüfung und Zertifikat

Die Prüfung richtet sich nach der „Verordnung über die Prüfung zum an-erkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverord-nung – GFABPrV)“ von 2020. Als Prüfungsleistungen wird eine schriftliche praxisbezogene Projektarbeit (Falldokumentation) erstellt und eine mündliche Prüfung abgelegt. Diese besteht aus einer Präsentation der Falldokumentation und einem anschließenden Fachgespräch vor der Prüfungskommission. Weiterhin wird eine vierstündige Abschlussklausur geschrieben. Nach bestandener Prüfung erhält der/die TeilnehmerIn das Zertifikat (Zeugnis) „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“.

Organisation der Zusatzausbildung

Alle Weiterbildungen unseres Instituts haben einen modularen Aufbau:
Es gibt keine feste Teilnehmergruppe. Die Module (2-tägigen Seminare) der Weiterbildung werden in der Regel mehrmals pro Jahr angeboten, so dass man sich den Termin für die Teilnahme aussuchen kann.
Für jedes der Module meldet man sich einzeln an (am besten per Email). Daraufhin erhält man per Post eine Anmeldebestätigung. Kern aller Weiterbildungen sind die Praxisseminare (Supervisionssemina-re), in denen die eigene Arbeit vorgestellt und reflektiert wird.
Die Termine für die Supervisionsseminare werden Ende des Jahres für das Folgejahr festgelegt. Es empfiehlt sich, die Wunschtermine rechtzeitig zu buchen, da die Teilnehmerzahl auf 8 begrenzt ist. Die Theorie-, Technik- und Themenseminare werden mindestens ein halbes Jahr im Voraus terminiert. Wir empfehlen, die Teilnahme an diesen Seminaren gleichmäßig auf den Weiterbildungszeitraum zu verteilen. Die Reihenfolge der Seminarteilnahme ist frei wählbar. Nach Absprache können von Teilnehmern einzelne Seminarthemen entge-gen der allgemeinen Ausschreibung durch andere Seminarthemen ersetzt werden.

Unterrichtszeit

Der Kurs beinhaltet 540 Unterrichtsstunden und 160 Stunden Praxis. Er findet in 24 2-tägigen Seminaren im Zeitraum von 3 Jahren statt (8 Seminare pro Jahr). Davon sind 11 Theorie- bzw. Themen- oder Technikseminare, 11 Fallseminare (Praxisseminare) und 2 Seminare Prüfungsvorbereitung bzw. Prüfung. Die Unterrichtstermine werden jeweils für ein Jahr im Voraus festgelegt. Die neuen Termine für das folgende Kalenderjahr erscheinen im September des laufenden Jahres.

Unterrichtsort

Der Unterricht findet im AWO-Bildungszentrum und Inklusionshotel in Netphen bei Siegen/NRW statt. Die TeilnehmerInnen können bei Bedarf im Seminarhotel wohnen. Die Kosten für die Übernachtung im Einzelzimmer incl. Frühstück betragen 79 € pro Nacht (2022).

Kursgebühren

Die Unterrichtsgebühren betragen 6.120€ (ohne Unterkunft und Verpflegung). Versäumte Unterrichtseinheiten können kostenpflichtig nachgeholt werden. Bei mehr als 2 Teilnehmern aus einer Werkstatt gewähren wir einen Rabatt von 5% pro Person. Die Prüfungsgebühren werden zusätzlich berechnet.

Dozenten

Helmut Johnson, Diplom-Psychologe, Instituts- und Kursleiter, Supervisor (BDP)

Gunnar Johnson, Soziologe M.A., Systemischer Berater

Eberhard Kempf, Diplom-Psychologe

Dr. Margaret Meyer zu Wendischhoff, Ärztin für Psychiatrie

Winfried Klaes, Diplom-Psychologe

Lars Meffert, Soziologe M.A.

Birgit Sülz, Rechtsanwältin

Jana Johnson, Psychologin M.Sc. und Dipl. Sozialarbeiterin