Fallsupervision für Werkstätten


Die Fallsupervision bietet Gruppenleitern, sozialen Diensten und Leitungspersonen die Gelegenheit, einen aktuellen Fall vorzustellen.

Es wird bei Bedarf eine pädagogische Einschätzung der Person und ihrer Behinderung durchgeführt und eine Einschätzung der „persönlichen 100%“ entwickelt.

Es ist sinnvoll, dass die TeilnehmerInnen Informationen über den Lebenslauf, den Entwicklungsverlauf der Behinderung und den familiären Hintergrund des Beschäftigten mitbringen.