Anleitungen zur Systemischen Hilfe-
und Betreuungsplanung in der Jugendhilfe


Vorbemerkungen

Der Auftrag der Jugendhilfe ist häufig ein doppelter: Einerseits soll sie das Kind, das sich noch  nicht allein und eigenständig in der Gesellschaft erhalten kann, aktuell bei der Befriedigung der Grundbedürfnisse unterstützen und es versorgen. Als zweites hat sie die Aufgabe, das Kind (den Jugendlichen) bei seiner Entwicklung hin zu einer erwachsenen Persönlichkeit zu unterstützen, die unter Nutzung ihrer individuellen persönlichen Ressourcen gestaltend am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.

Im Zusammenhang mit der Betreuung und Erziehung von Kindern durch erwachsene Menschen unterscheiden wir zwei Arten von Beziehungen, die Versorgungsbeziehung und die Identifikationsbeziehung.

  1. Ein Kind, das zur Welt kommt, wäre ohne die Anbindung an einen oder mehrere erwachsene Menschen nicht überlebensfähig. Diese Bezugspersonen des Kindes sorgen nicht nur für Essen, Kleidung usw., sie stellen auch die Bindeglieder zur für das Kind erst nach und nach begreifbaren natürlichen und sozialen Umwelt dar. Ohne die bekannten Bezugspersonen hat das Kind nicht nur Hunger und es friert, sondern es hat auch Angst vor der unbekannten Welt. Von den Bezugspersonen erlernt oder übernimmt das Kind sprechen, fühlen, denken, handeln, usw. Diese Beziehung nennen wir Versorgungsbeziehung. Wesentliches Element einer „normalen“ Versorgungsbeziehung ist eine sichere Bindung an die Mutter und/oder an den Vater. Ohne die sichere Bindung kann sich später keine eigenständige Persönlichkeit entwickeln. Eine sichere Bindung entsteht aus der Einfühlsamkeit und der Verfügbarkeit der erwachsenen Bindungsperson.
  2. Jedes Kind ist ein Individuum, seine Individualität ist nicht durch die Umwelt (also auch nicht durch Personen in der Jugendhilfe) erzeugbar. Vielmehr entsteht eine individuelle Persönlichkeit einerseits als das Ergebnis eines Prozesses der aktiven und passiven Identifikation mit von historisch vorgegebenen Modellen (der Familie, bzw. der Eltern) und andererseits als das Produkt von selbst gewonnenen Erfahrungen (persönlich). Beide Komponenten stehen in ständiger Wechselwirkung, und werden mit dem Begriff Biografie gekennzeichnet. Im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung ist in den westlichen (aber auch z.B. in den islamischen) Kulturen die (biologische Ursprungs-) Familie – oder besser: die leiblichen Eltern – durch nichts und durch niemanden ersetzbar: Die Herkunftsfamilie ist quasi als kultureller Festlegung der „Anker“ für die Identität des Individuums. Die Identifikation des Kindes mit den Eltern (oder besser: mit Vater und Mutter) findet unabhängig davon statt, wie diese sich gegenüber dem Kind verhalten oder ob sie sich überhaupt um das Kind kümmern (ob sie zum Kind eine „sichere Bindung“ entwickelt haben). Die Eltern bleiben auch die Eltern, wenn gar kein Kontakt (keine „Versorgungsbeziehung“) zum Kind besteht, auch dann werden sie zum Bestandteil der Persönlichkeit des Kindes. Im extremen Fall als „unbekannte Eltern“, als ständig Unbekanntes und Nicht-Identifizierbares in der Person. Diesen Teil der Beziehung zwischen Eltern und Kind nennen wir Identifikationsbeziehung.

Im Normalfall finden die Versorgungsbeziehung und die Identifikationsbeziehung im Rahmen der  Familie statt. Wenn Jugendhilfe tätig werden muss, ist die Versorgungsbeziehung in der Regel gestört und es fehlt vor allem eine „sichere Bindung“. Oft wird es deshalb notwendig, Teile der  Versorgungsbeziehung oder auch die gesamte Versorgungsbeziehung – einschließlich der Bindung an eine erwachsene Person – außerhalb der Familie zu organisieren.

Wenn Jugendhilfe ihrem Auftrag gerecht werden will, muss sie aber Mutter und Vater als Identifikationspersonen in ihre Arbeit einbeziehen. Dies hat nichts damit zu tun, ob die Eltern auch als  Kontaktpersonen für das Kind einbezogen werden. Es gibt nicht wenige Fälle, in denen das Kind
eine Identifikationsbeziehung zu einem oder zu beiden Elternteilen nur dann entwickeln kann,  wenn kein Kontakt besteht, wenn also die gesamte Versorgungsbeziehung gänzlich von anderen  Personen übernommen wird.

Jugendhilfe kann sich nicht nur um das Kind im Sinne einer Versorgungsbeziehung kümmern. Sie muss immer auch daran arbeiten, dass für das Kind die Möglichkeiten eines Identifikationsbezuges zu Mutter und Vater verbessert bzw. erweitert werden und zwar unabhängig davon, ob es möglich ist, das erzieherische Verhalten der Eltern gegenüber dem Kind zu „verbessern“ und unabhängig davon, ob ein unmittelbarer Kontakt des Kindes zu den Eltern bestehen kann oder nicht.

Wenn Vater und Mutter nicht als Rollenträger einer Versorgungsbeziehung angesehen werden sondern als individuelle Menschen, deren Wert „für sich und für das Kind“ beschreibbar ist, ergeben sich für die „Elternarbeit“ vielfältige Möglichkeiten.

Das Verhältnis von Versorgungsbeziehung und Identifikationsbeziehung

Die folgende Grafik soll die relative Bedeutung von Versorgungs- und Identifikationsbeziehung im Entwicklungsverlauf des Kindes darstellen.

Ein neugeborenes Kind ist zu 100 % auf die Versorgung durch erwachsene Bezugspersonen angewiesen. Mit zunehmendem Alter ist es in der Lage, immer mehr Teile seiner Versorgung selbst zu übernehmen. Mit dem Erwachsenwerden soll es in der Lage sein, selbständig zu leben und sich selbst zu versorgen. Dem gegenüber ist die Frage der eigenen Identität für das neugeborene Kind noch bedeutungslos. Die Möglichkeit aber, den „eigenen Platz“ im Leben zu bestimmen wird mit zunehmendem Lebensalter immer wichtiger. Während also die Bedeutung der Versorgungsbeziehung immer mehr abnimmt, nimmt die Bedeutung der Identifikationsbeziehung immer mehr zu. In den meisten Fällen, nämlich dann, wenn das Kind in einer intakten Familie aufwächst, werden Versorgungs- und Identifikationsbeziehung von denselben Personen – eben den Eltern – getragen. Schon in Scheidungsfamilien oder „unvollständigen“ Familien, erst recht aber bei fremdbetreuten Kindern können diese beiden Beziehungsarten nicht von identischen Personen zur Verfügung gestellt werden. Dies muss nicht unbedingt zu Konflikten oder Komplikationen führen. Ein Kind kann sich durchaus zu einer eigenständigen und stabilen Persönlichkeit entwickeln, wenn jemand anderes als der biologische Vater oder die biologische Mutter mit ihm zusammenlebt. Die Probleme entstehen erst dann, wenn die betreuenden Personen oder Ihr soziales Umfeld den Anspruch erheben, die allein identitätsspendende Instanz für das Kind zu sein. Wenn damit Herkunftsvater oder Herkunftsmutter ersetzt werden sollen, entsteht eine Konfrontation mit der kulturellen Norm, nach der Mutter und Vater nur einmal „zu vergeben“ sind. Sowohl die „Ersatzeltern“, die die Identifikationsrollen annehmen wollen oder sollen, als auch das Kind geraten in einen nicht aufzulösenden Entscheidungskonflikt, der bei beiden Seiten nur Schäden hinterlassen kann. Wir fassen dieses Problem unter dem Begriff Stiefmutterkonflikt oder auch „Schneewittchenproblem“ zusammen.

Anlage der Arbeit

Einstellung des „Profis“
Der größte Feind einer entwicklungsorientierten Jugendhilfearbeit ist das Bedürfnis der „Profis“, zu verurteilen und zu moralisieren. Jede dauerhaft negative Bewertung eines Elternteils wird vom Kind auf sich selbst bezogen und wird damit zum Bestandteil der eigenen Identität. Ein „Defekt“ bei den Eltern oder ein negatives Urteil über sie wird zum „Defekt“ in der Persönlichkeit des Kindes. Deshalb sollte der „Profi“ in der Jugendhilfe nicht „Richter“ oder „Pastor“ sein, sondern sich eher als „Forscher“ verstehen, der mit dem Kind und für das Kind, mit den Eltern und für die Eltern auf die Suche nach Werten („Ressourcen“) in ihnen selbst und in der Familie geht. Besonders Gespräche mit den Eltern sollten nicht den Zweck verfolgen, diese zu verurteilen, zu erziehen, sie unter Druck zu setzen, ihnen Ratschläge zu erteilen, sie zu bestätigen, in die Beziehung einzugreifen, usw. In den Gesprächen sollten Beziehungsfragen sowohl bezüglich der Partnerschaft als auch zu der Beziehung zum Kind möglichst vermieden werden.

„Doppelte Hilfeplanung“
Wir empfehlen, auf dem Hintergrund dieser Einstellung grundsätzlich eine „doppelte Hilfeplanung“ zu erstellen, d.h. für Vater und Mutter ebenso einen Hilfe- bzw. Betreuungsplan zu erstellen wie für das Kind. Das KJHG hat in dieser Hinsicht noch Lücken, weil es grundsätzlich davon ausgeht, dass die Eltern eigenständige soziale Persönlichkeiten sind. Die Praxis zeigt aber im überwiegenden Teil der Fälle, dass die Probleme der Kinder darin begründet sind, dass die Eltern selbst psychische Probleme und Störungen haben und dass ihre persönliche emotionale und soziale Kompetenz zu einer selbständigen Lebensgestaltung (zumindest im Zusammenhang mit dem Kind) nicht ausreicht. Die „doppelte Hilfeplanung“ und die daraus resultierenden Maßnahmen sollten nicht als „begleitende Elternarbeit“ angesehen werden, die man pflichtgemäß mitlaufen lässt. Sie sind elementarer Bestandteil der Hilfen für das Kind, ohne die die wesentlichen Ziele in der Betreuung des Kindes nicht erreicht werden können. Sie erfordern ein hohes Maß an Professionalität und den Einsatz personeller (und damit finanzieller) Mittel. Die gängige Praxis, pauschale Pflegesätze auszuhandeln, in denen die „Elternarbeit“ enthalten ist, führt zu oft dazu, dass sie aus Kostengründen eingespart wird. Der Aufwand für die doppelte Hilfeplanung und die notwendigen Maßnahmen sollte deshalb gesondert abgeschätzt und in Form von Fachleistungsstunden abgerechnet werden.

Informationssammlung

  • Beschreibung der aktuellen Situation
    • Symptomgeschichte des Kindes
    • Lebensgeschichte des Kindes
    • Familiengeschichten

Informationsauswertung (Hypothesenbildung) und Hilfeplanung

  • Grundlegendes Vorgehen bei der Hypothesenbildung
    • Vorgehen bei der Hypothesenbildung und Hilfeplanung bei Jugendlichen (ab ca. 16) und bei Eltern mit psychischen Störungen, mit gestörten Beziehungen zum Kind oder mit Überforderungserscheinungen bei der Betreuung des Kindes.
    • Entwicklung der Versorgungsbeziehung
    • Systemisches Störungsmodell für Kinder

Beschreibung der aktuellen Situation

Hier sollen Informationen dokumentiert werden, die Bedeutung für die spätere Auswertung bzw. Hypothesenbildung haben können. Einerseits sollten keine Trivialitäten erfasst werden, andererseits sollte die Auswertung einem späteren Zeitpunkt überlassen werden.

  1. Aktuelle Situation des Kindes

Allgemeines Verhalten

  • Wie verhält sich das Kind im Vergleich zu Gleichaltrigen (z.B. bei den alltäglichen Abläufen, im sozialen Kontakt mit anderen, in der Schule, usw.)?
    • Welche zeitliche Orientierung hat es (Tagesstruktur, Wochenstruktur)?
    • Hat es Rituale, an denen es sich orientiert?
    • Zu welcher Person oder zu welchem Ding hat das Kind eine besondere Bindung, woran kann man das erkennen?
    • Welche Verbindungen hat das Kind zu den Eltern, zu anderen Verwandten oder zu Personen, die sich früher um es gekümmert haben (an dieser Stelle sollten die Verbindungen nur beschrieben und nicht bewertet werden).
    • Wie äußert sich das Kind über Vater und Mutter? (Kind nicht über Eltern ausfragen!!)
    • Im stationären Kontext: Wie verhält sich das Kind nach Kontakt zu Verwandten?
    • An welcher Betreuungsperson hängt das Kind besonders, wie verhält es sich in der Beziehung zu anderen Betreuungspersonen?

Auffälliges Verhalte

  • Beschreiben Sie das Verhalten, das Sie für auffällig oder gestört halten, möglichst genau, ohne es jetzt schon zu erklären oder zu interpretieren.
    • Gibt es Auslösesituationen für Auffälligkeiten, treten sie nur phasenweise auf?
    • Werden noch andere Maßnahmen mit dem Kind durchgeführt, was wird dort gemacht, wie reagiert das Kind darauf?
  1. Aktuelle Situation von Mutter und Vater

(ggf. für beide getrennt beschreiben, wenn weitere Partner vorhanden sind, diese ebenfalls beschreiben)

  • Allgemeine Lebenssituation (soziale Lage mit Arbeit, Einkommen, Wohnung, soziale Statusmerkmale, Einbindung in die gesellschaftliche Umgebung, usw.)
    • Selbstbewusstsein, Weltanschauung, Wertvorstellungen (Wie sieht das Bild des Elternteils von sich und der Welt aus?)
    • Familiäre Situation
    • Einbindung von Vater und Mutter in ihrer jeweiligen Ursprungsfamilie
    • Haben die Eltern weitere Kinder (evtl. in neuen Partnerschaften), wie ist die Lage der Kinder?
    • Wie äußern sich die Bindungen zum Kind?
    • Zu welchen Personen in der Institution gibt es Kontakt, wie gestalten sich die Kontakte?
    • Wie sind der Kontakt und das Verhältnis zum Jugendamt und zu anderen Experten?

Auffälligkeiten bei den Eltern

  • Welches auffällige (abweichende) Verhalten gibt es, wer hat es festgestellt?
    • Gibt es Diagnosen von früheren Kontaktpersonen (Experten)?
    • Gibt es auffällige Personen im persönlichen Umfeld der Eltern?

Symptomgeschichte des Kindes

Die Symptomgeschichte des Kindes sollte nicht mit ihm selbst erstellt werden (ebenso wenig wie seine Lebensgeschichte). Das früheste Alter für Interviews mit einem Kind liegt bei ca. 14 Jahren (eher 16 Jahre). Ansprechpartner sind die Eltern, andere Kontaktpersonen, frühere Helfer (Jugendamt). Wenn es frühere Diagnosen gibt, sollten diese nicht einfach als Begriff übernommen werden, sondern es sollte jeweils hinterfragt werden, aufgrund welchen Verhaltens des Kindes oder der Eltern die Diagnose erstellt wurde (ein großer Teil der Diagnosen wurde und wird zu einem bestimmten kurzfristigen Zweck erstellt, z.B. um ein Medikament zu vergeben oder um eine andere „therapeutische Maßnahme“ zu begründen, für eine ressourcenorientierte Unterstützung des Kindes sind sie aber oft eher hinderlich als förderlich, abgesehen davon, dass sie sich nicht selten als falsch erweisen). In jedem Fall sollten Berichte der früheren behandelnden Stellen angefordert werden. Bei langen Maßnahmen sollten die Bezugspersonen evtl. direkt befragt werden.

Wichtige Fragen zur Symptomgeschichte:

  • Wann traten körperliche oder emotionale Störungen oder Verhaltensstörungen zum ersten Mal auf?
    • Gab es Schwierigkeiten und körperliche Schäden im Zusammenhang mit der Geburt?
    • Gab es schwere körperliche Erkrankungen, die eine Behinderung oder Verhaltensauffälligkeit zur Folge hatten?
    • Traten die Störungen beim Kind im Zusammenhang mit psychischen oder Verhaltensstörungen bei den Eltern oder bei anderen Bezugspersonen auf (genaue Beschreibung der Störung)?
    • Wie sahen die Auffälligkeiten genau aus?
    • Gab es vorher nicht doch schon einmal Auffälligkeiten?
    • Wie war damals die Lebenssituation des Kindes bzw. seines sozialen Umfeldes?
    • Gab es im zeitlichen Zusammenhang mit den Auffälligkeiten Veränderungen im Beziehungsumfeld?
    • Welche Maßnahmen wurden im Laufe der Symptomgeschichte veranlasst (wer hat was mit dem Kind gemacht)?
    • Wie hat das Kind auf die Maßnahmen reagiert?
    • Wie waren die Eltern in die Maßnahmen einbezogen, wie haben sie sich verhalten?

Lebensgeschichte des Kindes

(siehe dazu auch die Bemerkungen zur „Symptomgeschichte“) Ein besonderes Anliegen der Dokumentation des Lebenslaufes ist es, dem Kind eine Lebensgeschichte zu erhalten, die möglichst viele Ressourcen und nicht nur „Schrott“ enthält. Bei vielen Kindern, die durch die Jugendhilfe betreut werden, ist die dokumentierte Lebensgeschichte eine solche „Schrottgeschichte“. Es empfiehlt sich, über die verschiedenen Stationen der Lebensgeschichte Fotos zu sammeln (möglichst schöne Fotos!) und daraus ein Fotoalbum evtl. mit Kommentaren zu erstellen.

Stichworte zur Lebensgeschichte Bezugspersonen

  • Zu welchen Zeiten hatte das Kind welche erwachsenen Bezugspersonen innerhalb und außerhalb der Familie?
    • Konnte das Kind in der ersten Lebensjahren eine sichere Bindung entwickeln?
    • Beschreibung der außerfamiliären Bezugspersonen (Familie wird an anderer Stelle dokumentiert)
    • Zu wem hat es eine besondere Beziehung entwickelt, wie sah diese Beziehung aus?
    • Mit welchen anderen Kindern hatte es zu tun? Wie sahen die Kontakte aus?

Lebensraum

  • In welchem Haus ist das Kind geboren, bzw. wo hat es zuerst gelebt?
    • Wo und wie hat es im Laufe seines Lebens gelebt?
    • Wie sah die Wohnung aus?
    • Wovon hat die Familie gelebt, wie war sie gekleidet, was hatte sie zu essen?
    • Wie sah die Stadt (die Landschaft) aus?
    • Wie lebten und dachten die Leute zwischen denen die Familie bzw. das Kind lebte (Lebensweise, Werte und Normen, usw.)?
    • Kindergarten und Schule
    • (Bei Migrantenkindern ist es in der Regel erforderlich, den Lebensraum zusätzlich zu beschreiben, indem man Personen aus dem Land interviewt oder Bücher über das Land liest)

Familiengeschichten

Die Dokumentation der Familiengeschichten soll dabei helfen, die Ressourcenbasis für die Identität des Kindes zu erhalten und zu erweitern. Die Erforschung, Sortierung und Nutzung der in der Ursprungsfamilie des Kindes liegenden Ressourcen ist eine langfristige, während der gesamten Zeit der Betreuung laufende Arbeit. Die Beschreibung von Familienmitgliedern und besonders von Eltern darf deshalb nie bei nur negativen Informationen stehen bleiben. Sie muss immer darauf ausgerichtet sein, verwertbare Informationen zu erhalten Vater und Mutter werden als voneinander unabhängige eigenständige Modelle angesehen. Deshalb empfehlen wir, Vater und Mutter und ihre jeweilige Familiengeschichte unabhängig voneinander zu beschreiben. (Bei mehreren Vätern und Müttern gilt das Gleiche).

Hinweise zur Interviewtechnik

  • Familiengeschichten nicht über kleine Kinder – unter 14 – selbst erfragen.
    • Jeden Elternteil möglichst nur über sich selbst, nicht über den anderen befragen.
    • Sie wollen notwendige Informationen haben, deshalb sollten Sie nicht versuchen, Ihre Gesprächspartner in ihrem Verhalten untereinander oder gegenüber dem Kind zu erziehen oder zu verändern. Erst recht sollten Sie sie nicht kritisieren oder verurteilen.
    • Stellen Sie möglichst keine Beziehungsfragen! (Die Antworten erhalten weniger verwertbare Informationen als man denkt und die Gefahr ist groß, dass Sie gar keine Informationen mehr erhalten weil die Interviewpartner einen Verlust der familiären Intimität fürchten.)
    • Stellen Sie möglichst wenige Fragen zu Gefühlen. Stellen Sie lieber Fragen zu beobachtbaren Dingen.
    • Schreiben Sie die wichtigen Informationen möglichst sofort auf, später kommen Sie sowieso nicht mehr dazu oder die Einzelheiten fallen Ihnen nicht mehr ein.
    • Machen Sie Ihre Überlegungen und Ihre Dokumentation für den Gesprächspartner transparent, indem Sie während des Gesprächs ein Genogramm aufmalen und indem Sie immer wieder den Bezug zu den Eigenarten des Kindes suchen.

Im Mittelpunkt sollte immer die Frage stehen:
„Was kann das Kind von Ihnen (Vater oder Mutter, bzw. aus Vatersfamilie und Muttersfamilie) mitbekommen haben?“
Häufig können die Befragten zunächst keine Antwort auf diese Frage geben. Deshalb ist es sinnvoll, zuerst die Lebensweise, Fähigkeiten und Besonderheiten der einzelnen Familienmitglieder zu beschreiben, um die darin liegenden Besonderheiten später auf das Kind zu beziehen.

Sie wollen aus der jeweiligen Ursprungsfamilie wissen:

  • Welche Mitglieder hat die Kernfamilie (Vater, Mutter, Geschwister), wie heißen sie mit Vornamen und wann sind sie geboren (Geburtsjahr ist besser als Alter)?
    • Wo und wie wohnen (wohnten) die Personen?
    • Welche Berufe haben sie, wovon leben sie, welchen sozialen Status haben sie (welches Auto fahren sie), usw.?
    • Wie sehen sie aus?
    • Was sind die Besonderheiten der Männer und Frauen in den jeweiligen Ursprungsfamilien der Eltern?
    • Wie haben die beiden Eltern in ihren jeweiligen Ursprungsfamilien gelebt?

Bei jeder interviewten Person sollten die Daten bis zu deren Großeltern erforscht werden. Wir empfehlen zur besseren Übersicht, bei der Befragung ein Genogramm zu erstellen. In der Regel ist es sehr ergiebig, mit den Gesprächspartnern Fotoalben anzuschauen. Auch andere Dokumente (z.B. Familienstammbäume, Urkunden, usw.) sollten hinzugezogen werden.

Informationsauswertung

Hypothese zur Persönlichkeit
Eine kindliche Persönlichkeit ist keine eigenständige „fertige“ Persönlichkeit, sondern eine sich in Abhängigkeit von ihren Identifikations- und Versorgungsbeziehungen entwickelnde Persönlichkeit. Um den Stand der Entwicklung und die Möglichkeiten der Weiterentwicklung zu beurteilen, muss analysiert werden,
1. ob und inwiefern die Versorgung des Kindes (im umfassenden Sinne einer sicheren Bindung)  ausreichend war und ist und 2. in welcher Weise eine Identifikation mit den elterlichen Modellen (Ursprungssystemen) erfolgt.

Die Informationsauswertung soll zu einer Hypothese über die Persönlichkeit des Kindes führen, die auf Hypothesen über die Art der Versorgungsbeziehungen und über die Persönlichkeiten (die Modelle) der Eltern aufbaut. Wenn beim Kind Entwicklungsstörungen beobachtet werden, soll die Hypothese dazu Stellung nehmen, wie das „Entwicklungsalter“ in Bezug auf emotionale und persönliche Reife ist. Weiterhin soll untersucht werden, an welcher Stelle die Versorgungsbeziehung unzureichend war oder ist und wodurch damit die Entwicklung einer eigenständigen Identität eingeschränkt oder verhindert wird. „Hypothese“ bedeutet, dass die Feststellungen, die man macht, nicht die „endgültige Wahrheit“ darstellen, sondern dass sie mit der Einbeziehung zusätzlicher Informationen immer wieder überprüft werden müssen.

Wir gehen je nach Lebensalter der Kinder unterschiedlich vor:

  • Bei kleineren Kindern (mindestens bis zum 14. Lebensjahr) beschreiben wir in der Hauptsache den Stand der Versorgungsbeziehung.
    • Bei Jugendlichen ab einem Alter von ca. 14 Jahren beschreiben wir neben dem Stand der Versorgungsbeziehung – ähnlich wie bei Erwachsenen (Eltern) – den Stand der Identitätsentwicklung (Individualisierung).

Davon unberührt und in beiden Fällen gleich bleibt die Hypothesenbildung bezüglich der Eltern.

Das Schema für die Hypothesenbildung ergibt sich aus dem folgenden Bild (es sollte jeweils auf die Beschreibung des Kindes und auf die Beschreibung von Vater und Mutter angewendet werden):

Die Persönlichkeit entwickelt sich

  1. aus einer „sicheren Bindung“
    2. aus der wechselseitigen Beeinflussung der väterlichen und mütterlichen Modelle (Vorbilder) im Kind (Klienten) und
    3. aus der Wechselwirkung der so verinnerlichten Modelle mit den Umweltanforderungen (die im konkreten Verhalten sichtbar wird).

Die Hypothese über die Persönlichkeit des Klienten gibt eine Antwort auf die Frage:

Wie entsteht in der Anbindung an erwachsene Personen und – unter Verwendung der familiären Modelle – das persönliche Verhalten des Kenten bei Anforderungen aus der Umwelt?

Anmerkung: Es ist das generelle Ziel der Arbeit, dass möglichst viele der in den Ursprungsfamilien enthaltenen Ressourcen dem Klienten (Elternteil, Kind) zur Verfügung stehen und von ihm genutzt werden können.

Die Hypothese sollte drei Elemente enthalten:

  1. Analyse der Bindungen
  • Art der Bindungen in der frühen Kindheit
    • Besteht aktuell eine Bindung im Sinne einer „sicheren Bindung“?
    • In welchen Entwicklungsstand („Entwicklungsalter“) befindet sich die kindliche Persönlichkeit – emotional, sozial, intellektuell.
  1. Struktur der Persönlichkeit (darunter ist die Systematik der Existenz und der Verfügbarkeit der väterlichen und der mütterlichen Ursprungsfamilien und deren jeweiligem sozialem Umfeld zu verstehen) z.B.
  • sind beide Eltern bekannt?
    • stehen beide gleichermaßen und gleichwertig als Modelle zur Verfügung?
    • ist eine Elternposition (Großelternposition) evtl. doppelt besetzt (Stiefeltern, Adoptiveltern, usw.)?
    • welche Struktur hat die Ursprungsfamilie jedes Elternteils (Eltern als Kind ihrer Familie)?
    • gibt es eine Systematik der „Aufteilung von Doppelungen“ (wird an anderer Stelle erklärt)?
    • Lassen sich die Hintergründe für Störungen oder Symptome aus der Struktur des Familiensystems ableiten? (siehe dazu die Systematik von Strukturen und Störungen)
    • gibt es eine „kulturelle Entwurzelung“ durch Migration? (Wenn die Frage mit Ja beantwortet wird: Welche kulturellen Wertvorstellungen (Moralvorstellungen) werden von der neuen Umwelt nicht akzeptiert?)
  1. Inhalte der Persönlichkeit („Habitus“, die vielen kleinen Merkmale, Eigenarten und Besonderheiten, die im Verhalten, in der Emotionalität und in der sozialen Stellung sichtbar werden), z.B.
  • Aussehen
    • Vornamen
    • Sprache
    • Wohnsituation
    • „Welche Kuchen haben die Großmütter gebacken?“
    • Religiöse Einstellung und Verhalten
    • Schule, Arbeit
    • Sozialer Status
    • Mann-Sein, Frau-Sein
    • Mutter-Sein, Vater-Sein
    • Wünsche und Bedürfnisse
    • Partnerwahl, usw.

Drei Grundstrukturen der Hypothesen

Die Aufspaltung der Hypothesen in drei Elemente hat in der Hauptsache zum Zweck, Störungen und Symptome zu analysieren, um eine Entscheidung darüber treffen zu können

  1. ob man fehlende oder unzureichende Bindungen kompensieren muss,
    2. ob man mit einem „2-Welten-Modell“ arbeiten muss (also das Hin- und Herspringen der Persönlichkeit zwischen zwei Lebensarten, s.u.),
    3. ob man eine „kulturelle Brücke“ bauen muss (also als Bezugsperson zum Klienten eine Beziehung zu den Werten seiner Herkunftskultur entwickeln muss).

Hypothesenbildung und Hilfeplanung

  1. Vorgehen bei Kindern und Jugendlichen

Entwicklung der „Versorgungsbeziehung“
Störungen bei Kindern, die vor dem 12. Lebensjahr beginnen, beruhen fast immer primär auf einer mangelhaften Versorgungsbeziehung. Es handelt sich meist um „Bindungsstörungen“, die schon in den ersten Lebensjahren auftreten. Störungen, die später beginnen (ca. ab 14) deuten auf Schwierigkeiten in der Identifikationsbeziehung hin.

Anforderungen an die Entwicklung einer „sicheren Bindung“ (bei Fremdbetreuung)

Kontinuität

  • Langfristigkeit (möglichst kein Wechsel; wenn Wechsel, langfristig vorbereitet)
    • Durchgängigkeit (keine zu großen zeitlichen Lücken in der Betreuung)
    • Wenige Bezugspersonen (wenn mehrere Personen betreuen, sollte eine Person die eindeutige „Hauptbezugsperson“ sein)

Emotionalität

  • Die Beziehung soll „warm“ und „einfühlsam“ sein
    • Zur Beziehung gehört Körpernähe (auf dem Schoß sitzen, usw.; je „kleiner“ das Kind (im Entwicklungsalter, nicht im Lebensalter!), umso mehr Körpernähe ist erforderlich)
    • Sicherheit und emotionale Stabilität der Bezugsperson (die eigene Unsicherheit überträgt sich auf das Kind)

Ritualisierung

  • Rituale im Tagesablauf (Aufstehen, Mahlzeiten, Zubettgehen, usw.)
    • Rituale im Wochenablauf (Sonntage unterscheiden sich von Wochentagen)
    • Ritualisierte Beziehungen zu Sachen (Kuscheltier, Puppe, andere wichtige Gegenstände, die z.B. an Eltern oder Geschwister erinnern)
    • Rituale müssen unbedingt auf das Entwicklungsalter abgestimmt werden!

Grenzsetzung

  • Die erwachsene Bezugsperson setzt die Grenzen und bestimmt die Strukturen! Dabei orientiert sie sich am Entwicklungsstand (nicht am Lebensalter) des Kindes. Fehlende Grenzsetzung führt zum Verlust der Bindungssicherheit.

Identifikation mit der Ursprungsfamilie entwickeln

  • Die Hauptbezugsperson muss ein „positives“ Bild der Mutter (des Vaters) entwickeln, sonst wird sie in der weiteren Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zur (meist „bösen“) „Stiefmutter“.
    • Fotoalbum mit „schönen“ Bildern der Eltern und Großeltern anlegen.
    • Bei Fremdunterbringung sollte die Hauptbezugsperson möglichst das Kind bei Familienbesuchen begleiten.

Professionalität

  • Offenheit (Beziehung zum Kind ist nicht intim), Bindungsentwicklung mit Kollegen besprechen
    • Identifikationsbeziehung der Eltern akzeptieren (keine „Konkurrenz“)
    • Alle Elemente der Beziehung sind dokumentierbar und kommunizierbar

Bis auf den letzten Punkt lassen sich alle Punkte auch zur Analyse und Entwicklung der Versorgungsbeziehung in einer Familie benutzen. Es ist aber zu beachten, dass die Beziehungsmerkmale nicht als Anforderungen an die Eltern angesehen werden. Sie sind nicht „antrainierbar“. Sie sind aufgrund der vorher beschriebenen Vorgehensweisen allerdings zum Teil entwickelbar.

Die Erfüllung der genannten Beziehungsmerkmale ist bei der Betreuung von Kindern bis zum 14. Lebensjahr und bei älteren Jugendlichen mit einer „frühen Bindungsstörung“ unbedingt notwendig. Anderenfalls werden Hospitalisierungs- und Entwurzelungserscheinungen erzeugt.

  1. Vorgehen bei Eltern
    mit psychischen Störungen, mit gestörten Beziehungen zum Kind oder mit Überforderungserscheinungen bei der Betreuung des Kindes. (In Teilen auch anwendbar bei Jugendlichen in der Adoleszenz, die nicht unter den Folgen einer frühen Bindungsstörung leiden)

  2. Schritt
    Wir empfehlen, zunächst eine grundsätzliche Entscheidung darüber zu treffen:

Handelt es sich bei dem Elternteil eher um eine „nicht-verwurzelte und bindungsgestörte“ oder „kulturell entwurzelte“ Persönlichkeit oder um eine „2-Welten – Persönlichkeit“?

Typische Merkmale bei „Nicht-Verwurzelung mit Bindungsstörungen“

  • Probleme treten schon früh, meistens während der gesamten Lebensgeschichte auf
    • Der durchschnittliche Stand Gleichaltriger wird in der Lebensgeschichte in vielen wesentlichen Bereichen nicht erreicht
    • Es konnte keine sichere Bindung zwischen dem Kind und einem Elternteil entstehen
    • Die Eltern stehen als Identifikationsmodelle nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung
    • Mehrfacher Bezugspersonenwechsel in der Kindheit
    • Der Klient kann nur wenige Daten und Fakten über seine Ursprungsfamilie berichten – er hat aus der Familie zu wenig zur Verfügung (keine „Wurzeln“ im familiären Hintergrund)
    • Beziehungen und Bindungen sind nicht stabil
    • Der Klient ist mit der Selbstorganisation des Alltagslebens überfordert
    • Wert- und Moralkategorien werden nicht durchgängig verwendet
    • Die Konsequenzen des eigenen Verhaltens werden nicht abgeschätzt (Steuerung durch kurzfristige Bedürfnisse)
    • Der Klient reagiert auf Fremdsteuerung und Struktursetzung zumindest zeitweise entlastet.
    • Der Klient reagiert auf große Entscheidungsspielräume und eine unstrukturierte Umgebung negativ mit Aggressionen, Stress und/oder psychosomatischen Symptomen

Anmerkung!
Eine selbst erlebte Bindungsstörung ist die häufigste Ursache dafür, dass Eltern mit der Organisierung einer Familie und mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert sind und den Kindern nicht die notwendige sichere Bindung anbieten können. Nicht selten sind auch schon die Eltern von der Jugendhilfe betreut worden, ohne dass es gelungen ist, ausreichend Eigenidentität und Bindungsfähigkeit für eine umfassende eigenständige Lebensführung zu erzeugen. Wenn sich dieser Kreislauf nicht unendlich fortsetzen soll, muss man jetzt mit Eltern und Kindern Versäumtes nachholen!

Typische Merkmale bei „kultureller Entwurzelung“

  • Persönliche Isolation (besonders bei Frauen) mit wenig Kontakten zur deutschen Umgebung
    • Depression und Antriebsarmut
    • Stark eingeschränkte Deutschkenntnisse trotz langen Aufenthaltes in Deutschland
    • Normenkonfrontation im Verhältnis zu den Kindern
    • Klischeehafter Bezug auf Normen der Herkunftskultur (z.B. eine „Rückbesinnung“ auf den Islam bei türkischstämmigen Menschen)
    • Abgrenzung von allem, was vermeintlich „deutsche“ Norm ist
    • Aggressives Verhalten

Anmerkung!
Kulturelle Entwurzelung wird leider oft auch von Institutionen wie Schule und Jugendamt aktiv verstärkt. Ursache dafür ist, dass die „Experten“ ihr Weltbild als universell ansehen und deshalb nicht verstehen, dass die von Ihnen vertretenen Werte und Normen bei Menschen aus einer anderen Kultur eine genau entgegengesetzte Bedeutung haben können.

Typische Merkmale einer „2-Welten-Persönlichkeit“

  • Probleme treten frühestens in der Pubertät, meistens zwischen dem 16. und dem 20. Lebensjahr, manchmal noch später zum ersten Mal auf (Knick im Lebenslauf)
    • Eine psychische Krankheit (Neurose oder Psychose, z.B. Schwangerschaftsdepression oder Wochenbettpsychose, Magersucht) ist häufig diagnostiziert
    • Die Probleme sind Ausdruck eines grundlegenden Entscheidungskonflikts (zwischen zwei unterschiedlichen Arten zu leben, z.B. „Kind haben“ – „kein Kind haben“ „kaltwarm-Verhältnis“ zum Kind))
    • Eine persönliche Festlegung ist in wesentlichen Bereichen des Lebens nicht möglich (z.B. auf Vatersein oder Muttersein)
    • Bei Eltern oder Großeltern gibt es eine „Doppelung“ (bei Menschen mit einer Psychose ist diese oft nicht bekannt) – der Klient hat aus der Familie zu viele Muster zur Verfügung
    • Rigide Moral- und Wertvorstellungen im Familiensystem
    • „Doppelbindung“ zu mindestens einem Elternteil („Kalt-Warm-Beziehung“)
    • persönliche Partnerbeziehungen enthalten starke Elemente von Doppelbindungen
    • der Klient reagiert auf Fremdsteuerung, Struktursetzung und Entscheidungserwartungen mit Abwehr, Stress und Symptomen

2. Schritt
Die Vorgehensweisen bei den Hilfen für die Eltern bei „Nicht-Verwurzelung“, „kultureller Entwurzelung“ und „2-Welten“ unterscheiden sich grundlegend.

Bei „Nicht-Verwurzelung“

  • Anbindung an eine externe Bezugsperson. Die Person sollte zugewandt und handlungsorientiert sein und nicht dazu neigen zu diskutieren und zu moralisieren.
  • Festlegung und Organisierung eines eindeutigen, strukturierenden Rahmens für das tägliche Leben (Unterstützung und Entlastung in der Betreuung z.B. durch SPFH oder ähnliches ist sinnvoll)
  • Suche nach persönlichen „Wurzeln“ (Erweiterung der familiären Identifikationsbasis)

Bei „kultureller Entwurzelung“

  • Die Betreuungsperson muss eine „kulturelle Brücke“ bauen, indem sie einerseits mit den Klienten (Eltern) deren kulturellen Werte differenziert beschreibt und schätzen lernt (nicht auf einer allgemeinen sondern auf lebensnaher Ebene) und andererseits die Ein-stellungen und Werte in Deutschland vermittelt (viele Migranten haben kaum Kontakte zu deutschen Familien).
  • Die Betreuungsperson muss sich selbst in der fremden Kultur qualifizieren (mit Hilfe der Klienten und durch Literaturstudium lernen).
  • Beispielhafte Themen:
    • Wann und warum sind die Familienmitglieder nach Deutschland gekommen?
    • Arbeiten mit einer Landkarte (Geburtsorte und Wohnorte von ihm und seinen Eltern auf der Landkarte finden. Woher kommt der Klient?)
    • Fotos seines Herkunftsortes
    • Warum ist die Familie nach Deutschland gekommen?
    • Wie sind die Menschen in seinem Herkunftsort (wie leben sie?)
    • Wie sind Männer und Frauen in seinem Land (Was ist “normal” dort?)
    • Wie lebt die Familie hier?
    • Was bedeuten die Vornamen der Familienmitglieder?
    • Wie denkt ihr – wie denken wir
    • Genogramm aufmalen.

Anmerkung!
Trotz aller Kenntnisse und gutwilliger Bemühungen wird gerade von kulturell entwurzelten Personen/Familien ein deutscher Experte oft so weit auf Distanz gehalten, dass eine sinnvolle Zusammenarbeit nicht möglich ist. Deshalb sollte i.d.R. die Familienarbeit von einer qualifizierten Person durchgeführt werden, die selbst aus dem Kulturkreis der Familie stammt.

Bei „2-Welten“

Wichtig!! Synthetisch unterstützende und einfach strukturierende Maßnahmen (wie bei „historischer Entwurzelung“) helfen nicht, sondern sie verstärken das Problem. 2-Welten-Modell nie auf Kinder unter 16 anwenden.

Die Hypothesenbildung und Betreuungsplanung erfordern weitere Schritte

1. Weitere Hypothesenbildung zu Struktur in Inhalten der Person. Wir empfehlen, mit dem Klienten zusammen eine Liste zur Beschreibung und Gegenüberstellung der 2 Welten anzulegen.

Die 2-Welten-Liste behält Hypothesencharakter. Im Verlauf der Betreuung muss diese Liste laufend überarbeitet und die Zuordnungen evtl. verändert werden.

  1. Allgemeine Umsetzung in einen Betreuungsrahmen und Realisierung der drei Grund-
    prinzipien im Umgang mit 2-Welten-Systemen

Gleichwertigkeit (beide Welten haben den gleichen Wert)
Gleichgewichtigkeit (beide Welten müssen in Ihrer Realisierung im Gleichgewicht sein)
Trennung (beide Welten müssen getrennt realisiert werden – sie dürfen nicht vermischt werden)

  1. Spezielle Maßnahmen
  • geeignete Betreuungspersonen bestimmen (sie sollten für die Umsetzung der drei Grundprinzipien speziell qualifiziert sein und besonders inder Lage sein mit Distanz („kopfgesteuert“) zu arbeiten)
    • Gestaltung des Lebensrahmens, so dass eine Realisierung der 2-Welten möglich ist
    • Typische Lösungsformen in der Jugendhilfe: Ermöglichen eines Lebens als „Mutter mit Kind – Frau ohne Kind“ durch dauerhaft Fremdunterbringung des Kindes, ohne dass die Mutter „schlecht“ ist.
    • Weitere Erforschung der 2 Welten im Familiensystem

Anmerkungen zum Systemischen Modell für Verhaltens- und Entwicklungsstörungen bei Kindern

Besonders wichtige Anmerkungen!
Bei Kindern sollte man grundsätzlich nicht von „psychischen Erkrankungen“ sprechen. Vielmehr haben sie „Entwicklungs-und Verhaltensstörungen“, die in den meisten Fällen nicht organisch verursacht sind, sondern die aus einer unzureichenden Versorgung durch das soziale Umfeld resultieren. Die meisten dieser Störungen lassen sich mit einer Verbesserung der Lebens-und Versorgungssituation des Kindes zumindest erheblich reduzieren. Allerdings können auch irreparable Schäden entstehen, vor allem in der frühen Kindheit. Diese haben später eine „Behinderung“ zur Folge. Ich gehe heute davon aus, dass etwa 90 % der Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen, die zu Maßnahmen im Rahmen der Jugendhilfe führen, auf Bindungsstörungen in der Familie zurückzuführen sind.

In diesem Zusammenhang einige Bemerkungen zu den unter der Bezeichnung „ADS“oder ähnlich zusammengefassten Verhaltensstörungen: Mindestens 98 % dieser Störungen sind auffrühe Bindungsproblemezurückzuführen. Diagnosen wie „ADS“ oder „psychische Krankheit“ bergen die Gefahr in sich, dass Probleme, die in der Umwelt liegen, in das Kind hinein verlagert werden und dass sie im Kind „therapiert“ werden, ohne die eigentlichen Ursachen zu verändern.

In diesem Zusammenhang ist die Vergabe von Psychopharmaka an Kindern äußerst kritisch zu bewerten. Psychopharmaka unterstützen die Persönlichkeitsentwicklung in keiner Weise (auch nicht „Ritalin); sie dienen oft eher als Argument dafür, dass man die notwendigen und sinnvollen Maßnahmen nicht treffen muss!!

Es gibt zwei grundsätzliche Ursachen für Verhaltens- und Entwicklungsstörungen bei Kindern

  1. Organschäden
    dazu gehören
  • Gehirnschäden vor und während der Geburt
    • Gehirnschäden durch Infektion, Impfung, Unfall
    • Genetische Schäden (z.B. „Down-Syndrom“)
    • Körperschäden (z.B. Schwerhörigkeit)

Diese Schäden haben zur Folge, dass das Kind Verhaltensweisen und die Wahrnehmung der Umwelt nicht in der gleichen Weise wie gleichaltrige entwickeln können. Da man den Kindern den Organschaden bisweilen nicht ansieht (beispielsweise bei manchen Geburtsschäden aufgrund von Sauerstoffmangel) werden die Störungen leicht Defiziten in der Betreuung zugeschrieben (eigentlich ist nur bei solchen Schäden die Diagnose „ADS“ akzeptabel).

Typische Erscheinungsformen im Verhalten aufgrund frühkindlicher Hirnschäden sind:

  • Intelligenzleistungen unter dem Durchschnitt
    • Überforderung bei der Erfüllung komplexer Aufgaben
    • Orientierung an unmittelbarer Bedürfnisbefriedigung
    •Mangelhafte Verinnerlichung von komplexen Werten und Normen (Moral)

Alle diese Merkmale können auch bei Entwurzelung auftreten. Deshalb ist die Diagnose nur aufgrund einer sehr sorgfältigen und gezielten Anamnese möglich (z.B. War das Kind nach der Geburt lange blau?). Die Eltern sind, auch wenn sie stabile Persönlichkeiten sind, mit der Betreuung des Kindes oft sehr belastet oder überfordert (Achtung!! Vielfach wird, wenn der frühkindliche Hirnschaden nicht bekannt ist, den Eltern zu Unrecht mangelhaftes Erziehungsverhalten unterstellt!!). Deshalb sollte man Maßnahmen zur Unterstützung und gegen Überlastung der Eltern anbieten. Die Maßnahmen selbst sollten zunächst die Behinderung akzeptieren und sie nicht beseitigen wollen, sonst wird das Kind überfordert und die Störungen verstärken sich. Geeignet sind Maßnahmen mit einer engen eindeutigen Anbindung an eine Person und einem stark strukturierten Angebot in einer möglichst reizarmen Umgebung. Frühkindliche Hirnschäden sind das einzige Symptom, bei dem die Verabreichung von Ritalin vertreten werden kann!

  1. Sozialisationsschäden
  2. Sozialisationsschäden aufgrund einer unzureichenden Versorgungsbeziehung

Die Symptomliste enthält die ganze Bandbreite kindlicher Verhaltens- und Entwicklungsstörungen.

Beispiele:
Konzentrationsstörungen und motorische Unruhe, Stereotype Bewegungen, Entwicklungsverzögerungen in der Sprache, Einnässen und Einkoten, Aggressivität, keine Bindung an Sachen, Distanzlosigkeit gegenüber fremden Personen, offen sexualisiertes Verhalten, Bindungsunfähigkeit, Aneignung fremder Sachen.

  1. Sozialisationsschäden aufgrund des Ausschlusses von Kindern aus der sozialen Umgebung (durch andere Kinder und durch Erwachsene)

bei

  • körperlicher oder geistiger Behinderung
    • fremdem Aussehen
    • fremder Herkunft und/oder unzureichenden Deutschkenntnissen.

Qualitätskriterien für die Arbeit der Jugendhilfe

  1. Jugendhilfe hat die Aufgabe, die Entwicklung der individuellen Persönlichkeit des Kindes mit ihren Besonderheiten zu unterstützen und nicht die Aufgabe, die Persönlichkeit an bestehende oder gewünschte Normen anzupassen („Entwicklungspädagogik“ statt „Anpassungspädagogik“). Sie hat zum Ziel, ein Maximum der persönlichen Ressourcen für das spätere erwachsene Leben in der Gesellschaft nutzbar zu machen. Nutznießer soll sowohl die betreute Person (Kind) als auch die Gesellschaft sein. (Eine Entwicklung des Kindes ohne Bezug zum gesellschaftlichen Leben ist nicht möglich.)
  2. Die Ressourcen des Kindes müssen in erster Linie in der Lebens-und Familiengeschichte und nicht im aktuellen Verhalten und in den Fähigkeiten gesucht werden, umvon außen gesetzte Anforderungen zu erfüllen. Individualität und persönliche Identität kann nicht von der Jugendhilfe erzeugt werden (nicht fremd erzeugt werden). Jugendhilfe kann die „Versorgungsbeziehung“ ersetzen, nicht aber die „Identifikationsbeziehung“, die in unserer Kultur nur in Verbindung mit der Ursprungsfamilie (Vater und Mutter) entstehen kann. Deshalb ist zentrales Kriterium für die Qualität die Erweiterung der Identifikationsbasis mit den Eltern, der Zuwachs an für das Kind verwertbaren Informationen über Vater und Mutter.
  3. Eltern sind in den meisten Jugendhilfefällen psychisch belastet und/oder sozial gestört. Deshalb können sie für die Jugendhilfe oft keine Verhandlungspartner auf „gleicher Augenhöhe“ sein. Elternarbeit erfordert deshalbeine eigene Hilfeplanung und zwar getrennt für Vater und Mutter. Jugendhilfe ohne geplante Zusammenarbeit entspricht nur bei „Findelkindern“ vertretbaren Qualitätsanforderungen. Elternarbeit benötigt Zeit. Der Zeitaufwand muss geplant und in der Kostenberechnung eines Falles berücksichtigt werden.
  4. Der Kontakt zu den Eltern darf nicht dem Kind allein überlassen werden. Der Kontakt muss verantwortlich von Personen aus der Jugendhilfe selbst übernommen werden (möglichst durch einePerson). Die Wirkungen desKontaktes zwischen Kind und Eltern müssen in der Erziehungsplanung eingeschätzt sein, die Frage der Entwicklung von Kontakten Bestandteil der langfristigen Planung sein. Bei Fällen, in denen ein direkter Kontakt zwischen Kind und Eltern nicht angebracht ist, muss ein Erzieher als „Puffer“ und Kontaktperson eingesetzt werden.
  5. Reaktive Arbeit muss in der Jugendhilfe die Ausnahme sein. Langfristige Ziele und Maßnahmen müssen aus der Kenntnis der Persönlichkeit des Kindes und aus der Kenntnis der allgemeinenLebensbedingungen abgeleitet werden. Nur einige kurzfristige Ziele können aus der aktuellen Situation bzw. einem momentanen Störungsbild abgeleitet werden.
  6. Kinder können Entwicklungsstörungen haben. Diese sind fast immer auf eine unzureichende Bindungund Betreuung zurückzuführen. (Auch bei organischen Schäden kann man Kinder adäquat betreuen.) Kinder haben keine psychischen Krankheiten, die mit Krankheiten bei erwachsenen Menschen vergleichbar sind. Deshalb können Kinder grundsätzlich ohne Psychopharmaka leben. Kurzfristiges Ziel einer jeden Jugendhilfemaßnahme muss es sein, auf evtl. verabreichte Psychopharmaka zu verzichten.
  7. Kurz-und langfristige Ziele müssen vorhergesetzt werden und nicht, wie es in der Praxis oft geschieht, im Nachhinein aus dem eigenen Verhalten abgeleitet werden. Nur mit einer vorherigen Festlegung lässt sich das eigene Verhalten überprüfen und verbessern.
  8. Informationen, die in die Planungen einfließen, z.B. aktuelles Verhalten, Lebensgeschichte,Familiengeschichte, Symptome, usw., müssen zeitnah und umfassend dokumentiert werden. Die regelmäßige Auswertung der Informationen muss organisatorisch gewährleistet sein. Die Ergebnisse der Auswertung müssen ebenfalls dokumentiert werden (z.B. in Form von „Hypothesen“ zur Person undzum Prozess).
  9. Kinder brauchen für ihre Entwicklung Kontinuität in den Personenbezügen und Kontinuität im Lebensalltag. Sie brauchen eine „sichere Bindung“. Die Personenbezüge sollten eine Hierarchie beinhalten, eine oder zwei Personen sollten einen intimeren Bezug zum Kind haben, andere Betreuungspersonen mehr Distanz. Die Beziehungen zum Kind müssen von Wertschätzung des Kindes selbst und seiner Herkunft geprägt sein. Ein Kind hält sich nur dann an Regeln, die ihm gesetzt werden, wenn die Person, die die Regeln vertritt, für es selbst einen Wert hat.
  10. Die Lebensbedingungen für Kinder in einer Einrichtung müssen intakt sein, „defekte“ Lebensbedingungen -defekte Ausstattung und Einrichtung ebenso wie psychisch gestörte Betreuungspersonen -erzeugen „defektes“ Verhalten bei den Kindern.
  11. Profierzieher müssen für ihre Arbeit geeignet sein und sich mit ihr identifizieren. Dabei ist die Ausbildung in der Regel von untergeordneter Bedeutung. Trotzdem „kann nicht jeder mit jedem“. Es muss deshalb eine Leitung geben, die die Erzieher genau kennt, die passenden Personen einstellt und die passenden Verbindungen in der Bezugsbetreuung organisiert.(zum generellen Organisationsaufbau und -ablauf siehe gesondertes Papier)
  12. 12. Es sollte mit einem „Bezugsbetreuungssystem“ gearbeitet werden. Der Bezugsbetreuer ist verantwortlich für die Dokumentation und die Erziehungsplanung bei „seinem“ Kind. Für ca. 10 „Bezugsbetreuer (Bezugserzieher)“ sollte ein „Erziehungsleiter (Fachleiter, Bereichsleiter, o.ä.)“ verantwortlich sein. Dieser sollte ca. eine Stunde pro Woche für eine persönliche Besprechung zur Verfügung stehen. Beide Personen zusammen werten die gesammelten Informationen für die Kinder aus und legen gemeinsam die Einschätzungen zur Person, Ziele und Maßnahmen f Die Leitung als Vertretung der Organisation übernimmt damit gleichfalls persönliche Verantwortung für den Betreuungsprozess.
  13. Zwischen einer Jugendhilfeeinrichtung und der betreuenden Sozialfachkraft des Jugendamtes sollte ein „kurzer Draht“ bestehen.Das Jugendamt sollte nicht nur im Zusammenhang mit Hilfeplankonferenzen kontaktiert werden.