Ausbildung zur Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in
Werkstätten für behinderte Menschen (FAB)
– Sonderpädagogische Zusatzausbildungen (SPZ)
für Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen in der WfbM
und Sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Führungskräfte der WfbM
(gemäß § 9 Abs. 2 der Werkstättenverordnung)
Behinderung im Jahr 2018 ist in vielen Fällen nicht mehr zu vergleichen mit Behinderung im Jahr 1990. In den letzten Jahren hat sich die Anzahl der Beschäftigten mit „seelischer Behinderung“ der Anzahl der Beschäftigten mit „geistiger Behinderung“ immer mehr angenähert. An die Stelle eines Organschadens oder einer chronischen psychischen Erkrankung sind Persönlichkeitsstörungen bzw. Verhaltensstörungen getreten. Für die betreuenden Fachkräfte (Gruppenleiter) sind die Anforderungen deshalb vielfältiger geworden. Diese Entwicklung lässt macht es notwendig, die sonderpädagogische Zusatzausbildung innerhalb einer Werkstatt auf diese Entwicklung auszurichten.
Trotz aller Schwierigkeiten hat die Integration von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft wesentliche Fortschritte gemacht, so dass wir heute vom „Merkmal Behinderung” und nicht mehr von der Behinderung als „Defekt” sprechen können. In diesem Prozess spielte und spielt die WfbM eine führende Rolle. Heute kann man mit Recht sagen: „Werkstatt ist Inklusion“. Der Gruppenleiter ist zur „Führungskraft” der behinderten Mitarbeiter geworden, ähnlich wie der „Meister“ in einem Produktionsbetrieb. Das bedeutet, er braucht persönliche Führungsqualitäten und dementsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten. Der Gruppenleiter hat für die Organisation WfbM zentrale Bedeutung: Er muss den Doppelauftrag der WfbM – 1. die Herstellung marktfähiger Waren und Dienstleistungen sowie 2. die individuelle persönliche Betreuung, Förderung und Integration des Behinderten in den Produktionsprozess – verantwortlich umsetzen. Damit geht seine Aufgabe weit über die Aufgaben eines Meisters in der Produktion hinaus. Es ist das generelle Ziel der FAB-Ausbildung, Gruppenleiter für diese Aufgabe zu qualifizieren.
Die Arbeit mit psychisch gestörten oder verhaltensgestörten Menschen verlangt vom Gruppenleiter über die beschriebenen Qualifikationsziele hinaus spezielle Kenntnisse und Verhaltensweisen, die man normalerweise im Alltagsleben nicht erwerben kann. Auch die in der Arbeit mit geistig behinderten Menschen erworbenen Fertigkeiten reichen nicht aus. Arbeiten mit diesen Menschen muss man – ähnlich wie ein Handwerk – gründlich mit Theorie und Praxis erlernen. Dazu benötigt der Gruppenleiter Techniken, mit denen er die komplizierte Persönlichkeitsstruktur seiner behinderten Mitarbeiter verstehen und dieses Verständnis in der Gestaltung des Arbeitsplatzes bzw. der Arbeitssituation umsetzen kann. Dasselbe gilt auch für geistig behinderte Menschen mit Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen. Der Erwerb dieser Techniken kann nicht allein in den Seminaren einer Weiterbildung geschehen. Die dazu notwendige Erfahrung kann man nur in der praktischen Arbeit sammeln. Deshalb ist die Einbeziehung der persönlichen Arbeitserfahrungen zentraler Bestandteil der Ausbildung. Die Ausbildung ist so gestaltet, dass sie die praktische Betreuungsarbeit der Gruppenleiter kontinuierlich begleitet. Etwa die Hälfte der Ausbildung ist für die Darstellung und Besprechung der laufenden Arbeit reserviert. Von den TeilnehmerInnen wird erwartet, dass sie Informationen über ihre behinderten Mitarbeiter dokumentieren und mitbringen. Es werden Förder- und Betreuungsziele für alle von den TeilnehmerInnen betreuten MitarbeiterInnen diskutiert und Maßnahmen zu deren Erreichung entwickelt. Besonderen Wert legen wir auf das pädagogische Training der Gruppenleiter. Sie erlernen, die Betreuung langfristig zu organisieren und sich dabei auf die Anforderungen unterschiedlichster Persönlichkeiten und Behinderungen einzustellen.
Als Referenten kommen nur erfahrene „Fortbildungsprofis“ zum Einsatz, die in Fragen des theoretischen Hintergrundes ebenso qualifiziert sind wie in der praktischen Umsetzung.
Organisation der FAB-Ausbildung
Die gesamte Ausbildung geht über einen Zeitraum von 3 Jahren. Sie beinhaltet 540 Stunden. Der Unterricht erfolgt in 24 2-tägigen Seminaren (8 pro Jahr). Damit wollen wir gewährleisten, dass der/die GruppenleiterIn nicht zu lange an ihrem Arbeitsplatz fehlt. 12 Seminare vermitteln Theorie, die weiteren 12 Seminare sind Praxis- bzw. Fallseminare. Die Terminpläne für die Seminare geben dem einzelnen Teilnehmer die Möglichkeit, die eigene Terminplanung flexibel zu gestalten, da die einzelnen Seminarthemen mehrmals im Jahr stattfinden.
Abschlussverfahren:
Institutsinterne Prüfung zur „Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen“. Wir verleihen aufgrund dieser Prüfung ein Zertifikat. Dieser Abschluss reicht aus, um die Anforderungen des SGB IX und des § 9 der Werkstättenverordnung zu erfüllen. Die Prüfung ist im Ausbildungsumfang enthalten.
Das Curriculum für die Ausbildung kann bei uns angefordert oder im Internet unter www.institutjohnson.de abgerufen werden.
Die Kursgebühren betragen 6.120 € pro Person (ohne Unterkunft und Verpflegung). Die Gebühren werden in 6 halbjährlichen Raten berechnet. Bei mehr als 2 Teilnehmern aus einer Werkstatt gewähren wir einen Rabatt von 5 % pro Person. Der Unterricht findet im AWO-Bildungszentrum und Inklusionshotel in Netphen bei Siegen/NRW statt. Die TeilnehmerInnen können bei Bedarf im Seminarhotel wohnen. Die Kosten für die Übernachtung im Einzelzimmer incl. Frühstück betragen 75 € pro Nacht.
Zu einer eventuellen Entscheidungsfindung kann das Einführungsseminar auch einzeln besucht werden. Die Seminargebühren betragen in diesem Fall 250,- € (ohne Unterkunft und Verpflegung).
Sonderpädagogischen Zusatzqualifikation für Führungskräfte der WfbM (gemäß § 9 Abs. 2 der Werkstättenverordnung)
Seit ihrer Gründung in den 70-er Jahren haben sich die WfbM zu den mit am erfolgreichsten und effizientesten arbeitenden Einrichtungen des Sozialwesens entwickelt. Die Einzigartigkeit der WfbM besteht darin, dass sie zwei sehr unterschiedliche Wirtschaftsbereiche miteinander verknüpft: die Herstellung von Waren und Dienstleistungen für den allgemeinen Markt und die Betreuung von Menschen, die nicht eigenständig an diesem Marktgeschehen teilnehmen können. Produktion und Betreuung in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen, macht die Qualität und den Erfolg einer Werkstatt aus.
Bedingt durch die Einzigartigkeit der WfbM kann man ihre Leitung auch nur in der Werkstatt selbst lernen. Dem hat der Gesetzgeber Rechnung getragen, indem er von den Führungskräften der WfbM u.a. sonderpädagogische Zusatzausbildung (SPZ) erwartet. Diese gesetzliche Vorgabe (§ 9 der Werkstättenverordnung) erfüllt unsere Weiterbildung.
Im Mittelpunkt unserer Weiterbildung steht die Vermittlung eines „sonderpädagogischen Grundverständnisses“, das es erlaubt, die Problematik des Einzelfalles zu überblicken, und die daraus resultierenden Anforderungen im Gesamtkontext der Werkstatt umzusetzen. Das „Kernprodukt“ der WfbM ist die Betreuung von behinderten Menschen. Werkstattleitung oder geschäftsführung ohne ein gründliches Wissen um Behinderungen bzw. die persönliche Entwicklung eines Menschen mit Behinderung ist aus unserer Sicht daher nicht denkbar. Wir haben mit unserer SPZ nicht den Anspruch, alles Wissen und Können zu behandeln, das zur Leitung einer WfbM erforderlich ist, vielmehr konzentrieren wir uns auf das aus unserer Sicht Wesentliche – und das ist die Qualifizierung der Teilnehmer für die sonderpädagogischen Aufgaben der WfbM.
Die inhaltlichen Schwerpunktthemen sind:
• Persönlichkeitsentwicklung und Behinderung
• Einschätzung der Behinderung – Behinderungsdiagnostik
• Betreuungsplanung
• Weiterentwicklung des Werkstattkonzeptes im Zusammenhang mit den neu entstehenden Anforderungen
• Teamleitung in der sozialen Arbeit – die Besonderheiten der Mitarbeiterführung in einem sozialen Dienstleistungsbetrieb
• Produktionsplanung und Betreuungsplanung
• Gesetzgebung im Werkstattumfeld
In der Weiterbildung werden theoretische Kenntnisse vermittelt und auf die Praxisanforderungen bezogen, die sich den Teilnehmern im Werkstattalltag stellen. Von den Teilnehmern wird erwartet, dass sie bereit sind, sich aktiv mit den Belangen und Entwicklungen einzelner behinderter Menschen auseinanderzusetzen und ihre Erfahrungen in die Fortbildung einzubringen.
Organisation
Der Kurs beinhaltet 320 Unterrichtsstunden. Er besteht aus 16 zweitägigen Seminaren, davon 8 Theorie-, 1 Technik-, und 7 Fall- (Supervisions-)seminare.
Dazugehörige Seminarthemen sind:
• Teamleitung in der sozialen Arbeit
• Psychopharmaka in der Behindertenhilfe
• Technik I – Informationsverarbeitung und Hypothesenbildung
• Grundlagen für die Betreuung von Menschen mit Persönlichkeitsstörungen und
chronischen psychischen Erkrankungen
• Einschätzung der Behinderung oder Störung als Grundlage der Förder- und
Betreuungsplanung bei Menschen mit Behinderung
• Theorie I – Bindung und Gehirnentwicklung (neuronale Entwicklung)
• Umgang mit aggressivem Verhalten bei Menschen mit geistiger oder psychischer
Behinderung oder Persönlichkeitsstörung
• Produktionsplanung und Betreuungsplanung in der WfbM
• Gesetze und gesetzliche Entwicklungen im Bereich Eingliederungshilfe und WfbM
Der Unterricht beginnt jeweils am ersten Tag um 10 Uhr und endet am zweiten Tag um 16 Uhr. Die Zusatzausbildung dauert ca. 2 ½ Jahre.
Alle Weiterbildungen unseres Instituts haben einen modularen Aufbau:
• Es gibt keine feste Teilnehmergruppe.
• Die Module (2-tägigen Seminare) der Weiterbildung werden in der Regel mehrmals pro Jahr angeboten, so dass man sich den Termin für die Teilnahme aussuchen kann.
• Für jedes der Module meldet man sich einzeln an (am besten per Email). Daraufhin erhält man per Post eine Anmeldebestätigung.
• Kern aller Weiterbildungen sind die Praxisseminare (Supervisionsseminare), in denen die eigene Arbeit vorgestellt und reflektiert wird.
• Die Termine für die Supervisionsseminare werden Ende des Jahres für das Folgejahr festgelegt. Es empfiehlt sich, die Wunschtermine rechtzeitig zu buchen, da die Teilnehmerzahl auf 8 begrenzt ist.
• Die Theorie-, Technik- und Themenseminare werden mindestens ein halbes Jahr im Voraus terminiert. Wir empfehlen, die Teilnahme an diesen Seminaren gleichmäßig auf den Weiterbildungszeitraum zu verteilen.
• Die Reihenfolge der Seminarteilnahme ist frei wählbar – außer Technik 1 sollte vor Technik 2 besucht werden.
• Nach Absprache können von Teilnehmern einzelne Seminarthemen entgegen der allgemeinen Ausschreibung durch andere Seminarthemen ersetzt werden.
Bei Fragen zur Organisation und zu den Inhalten stehen wir gerne zur Verfügung.
Unterrichtsort
Der Unterricht findet im AWO-Bildungszentrum und Inklusionshotel in Netphen bei Siegen/NRW statt. Die TeilnehmerInnen können bei Bedarf im Seminarhotel wohnen. Die Kosten für die Übernachtung im Einzelzimmer incl. Frühstück betragen 75 € pro Nacht.
Kursgebühren
Die Unterrichtsgebühren betragen 4.300 € (ohne Unterkunft und Verpflegung). Bei mehr als 2
Teilnehmern aus einer Werkstatt gewähren wir einen Rabatt von 5 % pro Person. Die
Unterrichtsgebühren werden in halbjährlichen Raten fällig.
Bewerbung und Anmeldung
Die Bewerbung für eine Teilnahme an dem Kurs kann formlos erfolgen. Zwischen dem/der TeilnehmerIn und dem Institut wird ein Weiterbildungsvertrag abgeschlossen.